Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2024
Sonstiges
24.07.2024
Sonstiges
28.05.2024
Sonstiges
07.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2014
Eröffnungen
07.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
28.10.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.06.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
10.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006